Beratungs- und Interventionsstelle Bersenbrück (BISS)

Auch Sie haben ein Recht
auf ein Leben ohne Gewalt!

Wir beraten und unterstützen jede und jeden, der häusliche Gewalt erfahren hat –

natürlich unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und Konfession – vertraulich und kostenlos.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind:

  • Sie können vertraulich über ihre Erlebnisse und Ihre Situation sprechen,
    auch wenn es noch nicht zu einem Polizeieinsatz gekommen ist.
  • Wir helfen Ihnen ihre Sicherheit zu planen.
  • Wir informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.
  • Wir unterstützen Sie bei gerichtlichen Schritten.

Das ist häusliche Gewalt.

Wenn Ihr Ehepartner/Partner/Ex-Partner …

  • Sie beleidigt, erniedrigt, demütigt.
  • Sie schubst, schlägt, tritt, stößt und würgt.
  • Sie einsperrt und hindert, die Wohnung zu verlassen.
  • Sie hindert, Ihre Familie oder Freunde zu treffen.
  • Sie verfolgt.
  • Sie zu sexuellen Handlungen gegen ihren Willen zwingt.
  • Ihnen Gewalt androht oder zufügt.

Gewalt geht nicht immer nur vom (Ex-) Partner aus, sondern kann auch Geschwister-Beziehungen oder Eltern-Kind-Beziehungen betreffen.

Was können Sie in einer akuten Gewaltsituation tun?

  • Bringen Sie sich in Sicherheit (in der eigenen Wohnung oder beim Nachbarn).
  • Rufen Sie den Notruf 110 der Polizei an.
  • Die Polizei
    • kann dem Täter verbieten, die Wohnung bis zu 14 Tage zu betreten.
    • informiert die Beratungs- und Interventionsstelle (BISS).
  • Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle nehmen zeitnah Kontakt zu Ihnen auf.
  • Suchen Sie baldmöglichst einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind.

Danach kann ein Gericht nach Antragstellung entsprechend des Gewaltschutzgesetzes:

  • Ihnen die Wohnung bis zu sechs Monate zuweisen, auch wenn der Täter der Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist.
  • dem Täter verbieten,
    • die Wohnung zu betreten.
    • sich Ihnen (oder der Wohnung) auf einem bestimmten Umkreis zu nähern.
    • Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten (Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten, Einkauf, etc.).
    • Kontakt über Telefon, SMS, Briefe oder E‑Mails aufzunehmen.

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit,

sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit!

NOTRUF der Polizei

110

In einer aktuen Gewaltsituation rufen Sie die Polizei 110!

HILFETELEFON

116 116

Das bundesweite Hilfetelefon „Häusliche Gewalt“ ist jeden Tag 24 Stunden unter Telefon 116 116 kostenfrei erreichbar. Das Gespräch bleibt anonym. Dort erfahren Sie Hilfe. Es besteht die Möglichkeit Dolmetscherinnen in 16 Sprachen zuzuschalten.

SkF Beratung

05439 607137

Unser Frauen- und Kinderschutzhaus kann Hilfe und Unterstützung im Gespräch und auch in der Aufnahme von Gewalt betroffenen Frauen mit ihren Kindern anbieten. Wir sind Tag und Nacht unter 05439 3712 erreichbar.